Betrieblicher Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt von Unternehmen, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt wird,

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Fachkunde ist zwingend erforderlich

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Warum Datenschutz im Unternehmen?

Aus heutigen Unternehmensstrukturen sind leistungsfähige IT Systeme zur Verarbeitung und Auswertung personenbezogener Daten, vor allem Kundendaten, nicht mehr wegzudenken. Moderne ERP-, CRM- und Data-Warehouse Systeme bieten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, Daten zu verwerten und zu analysieren. Diesen Möglichkeiten hat der Gesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz und andere rechtliche Vorschriften entgegengesetzt, um das informelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu schützen.

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Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind betroffen

Obwohl Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schon bisher besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, sind auch sie von dem Bundesdatenschutzgesetz betroffen.

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Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bei meist günstiger als eine interne Lösung

Wir bieten Ihnen daher folgende Dienstleistungen an:

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Die Vorgehensweise

Folgende Vorgehensweise hat sich nach unserer Erfahrung für die Erstellung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes als sinnvoll erwiesen:

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