Betrieblicher Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt von Unternehmen, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt wird,
- wenn mehr als 4 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- Jeder Mitarbeiter, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Beschäftigte betreffen, muss im Zweifel hinzugerechnet werden.
- Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
- Das BDSG erlaubt die Funktion des Datenschutzbeauftragten als externe oder als interne Lösung zu realisieren.
Fachkunde ist zwingend erforderlich
- Das BDSG fordert vom Datenschutzbeauftragten u.a. Fachkunde
Dazu zählt nicht nur eine entsprechende Ausbildung sondern auch eine permanente Weiterbildung. - Der Datenschutzbeauftragte hat gesetzliche Aufgaben nach dem BDSG erfüllen.
Warum Datenschutz im Unternehmen?
Aus heutigen Unternehmensstrukturen sind leistungsfähige IT Systeme zur Verarbeitung und Auswertung personenbezogener Daten, vor allem Kundendaten, nicht mehr wegzudenken. Moderne ERP-, CRM- und Data-Warehouse Systeme bieten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, Daten zu verwerten und zu analysieren. Diesen Möglichkeiten hat der Gesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz und andere rechtliche Vorschriften entgegengesetzt, um das informelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu schützen.
Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind betroffen
Obwohl Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schon bisher besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, sind auch sie von dem Bundesdatenschutzgesetz betroffen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bei meist günstiger als eine interne Lösung
- Keine Kosten für Aus- und Weiterbildung.
- Höhere Effizienz.
- Konzentration der eigenen Mitarbeiter auf die Kernkompetenzen.
Wir bieten Ihnen daher folgende Dienstleistungen an:
- Externer Datenschutzbeauftragter (Outsourcing)
- Aufbau einer Datenschutzorganisation.
- Datenschutz-Audit
- Schwachstellen-Analyse
- Konzeption
- Gutachten
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
Die Vorgehensweise
Folgende Vorgehensweise hat sich nach unserer Erfahrung für die Erstellung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes als sinnvoll erwiesen:
- Phase 1: Analyse
- Phase 2: Konzeption
- Phase 3: Einführung
- Phase 4: Betreuung